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09.07.2010: Gezieltere Ausnahmen beim LKW-Ferienreiseverbot zulassen
Niederbayerische Spediteure klagen zunehmend über Ferienreiseverordnung
Niederbayerische Spediteure klagen zunehmend über Ferienreiseverordnung
Rottenburg / Laaber. Von 1. Juli bis 31. August ist der LKW-Verkehr an Samstagen von 07:00 bis 20:00 Uhr wieder durch die Ferienreiseverordnung eingeschränkt. Niederbayerische Spediteure beklagen nun zunehmend, dass die Kriterien zum Erhalt von Ausnahmegenehmigungen viel zu streng umgesetzt würden.
Hubert Aiwanger, Abgeordneter der Freien Wähler im Bayerischen Landtag, machte dies zum Thema einer Anfrage an die Bayerische Staatsregierung. Aiwanger erklärt: „Bei allem Verständnis für Urlaubsreisende, ist dennoch festzustellen, dass durch eine übertrieben restriktive Erteilung von Ausnahmegenehmigungen das Ferienreiseverbot in vielen Fällen ein Problem für die Wirtschaft ist. Es wird zu oft zu undifferenziert entschieden.“ Während Bayerns Innenminister Joachim Herrmann keinen Handlungsbedarf erkennt, sieht Aiwanger eine Korrekturnotwendigkeit bei begründeten Einzelfällen: „Gezielte Ausnahmen müssen, gerade in Zeiten von Konjunkturkrisen, möglich gemacht werden können. Es ist ja auch nicht so, dass die Urlauber nur den Samstag zum Verreisen hätten. Schade, dass das Innenministerium so uneinsichtig agiert.“
Auch der Landesverband Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen (LBT) sieht Handlungsbedarf bei der Ferienreiseverordnung. Der Verband kritisiert vor allem die unbefriedigende Situation um die Ballungszentren an den Samstagen in Juli und August. Gerade für den Transitverkehr müsse um Großstädte herum die momentane Regelung des Ferienreiseverbotes in Frage gestellt werden, so der LBT.

